Fachgruppe Förderlehrkräfte

Kontakt

Daniela Baumann
Leitung der Fachgruppe

E-Mail: foerderlehrer(at)schwaben.bllv.de
Tel.: 09081 257072

Christina Prösel
Stv. Leitung der Fachgruppe

Homepage der Landesfachgruppe:

Was macht der BLLV für uns FörderlehrerInnen?

Eine Frage, die immer wieder an uns herangetragen wird. Deshalb haben wir mal zusammengestellt, wie wir als BLLV und Fachgruppe FöL alleine in den letzten 2 Jahren über Gespräche und mit Initiativen versucht haben, Verbesserungen für die Gruppe Förderlehrer zu erreichen – und auch erreicht haben!

  • Verbesserung der Beförderungssituation und Beförderungskapazitäten: 85 % der FöL sind in A10 oder höher!
  • Ausweitung der Ausbildungskapazitäten an den aktuellen Standorten!
  • Übernahme aller Anwärter nach bestandener Prüfung!
  • Anrechnungsstunde für Einsatz ab 2. Schulstandort!

Die Übersicht im PDF-Format könnt ihr herunterladen und dann euch direkt auf die Anträge der Abgeordneten – oftmals samt der gesamten Vorgangsmappe – klicken oder die Inhalte der Gespräche nachlesen. Somit habt ihr ein gutes Bild, wie unsre Verbandsarbeit in die Politik hineinwirkt, aber auch, wie sich die einzelnen politischen Vertreter zu den Vorgängen stellen, besonders, wenn sie die „Seiten“ - von der Opposition zur Regierungsverantwortung - gewechselt haben!! ☹

Doch wir wissen auch, es gibt noch viel zu tun! Und deshalb bleiben wir dran!

Förderung ist ein Grundrecht für jeden Schüler!

Liebe Leserinnen und Leser,

die Landesfachgruppe FöL im BllV versucht immer wieder, die Verantwortlichen im Kultusministerium davon zu überzeugen, dass die Hauptaufgabe und der Mehrwert der FöL genau darin besteht, individuelle und passgenaue Fördermaßnahmen für die Schüler mit Lern- und Leistungsdefiziten zu entwickeln und durchzuführen. Leider spielt das in den Planungen des KMs nur eine untergeordnete Rolle.

Lesen Sie mehr darüber in der neuen FöL-Info der Fachgruppe.

Herzliche Grüße
Daniela Baumann

Förderlehrkräfte wollen fördern

Kein fachfremder Einsatz für Fach- und Förderlehrer

Immer wieder klagen Fachlehrer*innen und Förderlehrer*innen darüber, dass sie fachfremd eingesetzt werden. Hierzu hat das Ministerium im KMS vom 29.06.2020 klar Stellung bezogen: „Ein Einsatz von Fach- und Förderlehrern sowie von externem Personal außerhalb der eigenen Lehrbefähigung bzw. der vorgesehenen Aufgaben im bestehenden Beschäftigungsverhältnis ist auch weiterhin nicht möglich."

Die amtsangemessene Verwendung der Fach- und Förderlehrkräfte ergibt sich zwingend aus dem Beamtengesetz. Auch eine freiwillige Bereitschaftserklärung einer Fach- oder Förderlehrkraft, fachfremd verwendet zu werden, ist rechtlich nicht möglich.

Informationen Hans-Peter Etter, BLLV Rechtsabteilung, Stand Oktober 2020
Quelle: KMS vom 29.06.2020 III.4-BS7200.0/81/2