Fachgruppe Förderlehrkräfte

Kontakt

Daniela Baumann

Am Moritzpark 13
86757 Wallerstein

E-Mail: foerderlehrer(at)schwaben.bllv.de
Tel.: 09081 257072

Homepage der Landesfachgruppe:

Newsletter der Fachgruppe Förderlehrkräfte

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein turbulentes Schuljahr neigt sich dem Ende zu. Ich wünsche Ihnen, dass Sie in der kommenden Ferienzeit genug Erholung finden und die Freizeit genießen können. Im September starten wir dann hoffentlich alle wieder gesund und gestärkt ins neue Schuljahr. Auch junge Kolleginnen und Kollegen treten neu Ihren Dienst in Schwaben an.

Im Mitgliederbereich gibt es die aktuellen Einstellungszahlen für FöL/innen unter https://junger.bllv.de/staatsnote/foerderlehrkraefte

Mit diesem Schreiben möchte ich Sie auch auf klare Aussagen der Vorsitzenden des Jungen BLLV, Monika Faltermeier, zur Situation und zum Einsatz der FöL/innen aufmerksam machen:

Die junge Mittelschullehrerin weist auf die bereits jetzt herrschenden Missstände im Bereich der Förder- und Fachlehrer*innen hin: ... Auch Förderlehrer*innen werden verstärkt für Aufgaben eingesetzt, die nicht ihrer Ausbildung entsprechen, um die fehlenden Lehrkräfte auszugleichen.

Das ist ein Armutszeugnis der Personalpolitik!"

Zur Attraktivitätssteigerung gehört für sie neben besseren Rahmenbedingungen auch eine faire Entlohnung. Grund- und Mittelschullehrkräfte sowie Fach- und Förderlehrkräfte haben mit Abstand die höchste Unterrichtsverpflichtung (27 - 29 h) und das heterogenste Schülerklientel, allerdings die geringste Besoldung (zwischen A9 - A12).

Weitere News und Neuigkeiten gibt es demnächst in der FöL-Info der Landesfachgruppe zum Schuljahresende über die Geschäftsstelle. Wir bleiben dran!

Herzliche Grüße
Daniela Baumann
Fachgruppe Förderlehrer im Bezirk Schwaben

 

Was macht der BLLV für uns FörderlehrerInnen?

Eine Frage, die immer wieder an uns herangetragen wird. Deshalb haben wir mal zusammengestellt, wie wir als BLLV und Fachgruppe FöL alleine in den letzten 2 Jahren über Gespräche und mit Initiativen versucht haben, Verbesserungen für die Gruppe Förderlehrer zu erreichen – und auch erreicht haben!

  • Verbesserung der Beförderungssituation und Beförderungskapazitäten: 85 % der FöL sind in A10 oder höher!
  • Ausweitung der Ausbildungskapazitäten an den aktuellen Standorten!
  • Übernahme aller Anwärter nach bestandener Prüfung!
  • Anrechnungsstunde für Einsatz ab 2. Schulstandort!

Die Übersicht im PDF-Format könnt ihr herunterladen und dann euch direkt auf die Anträge der Abgeordneten – oftmals samt der gesamten Vorgangsmappe – klicken oder die Inhalte der Gespräche nachlesen. Somit habt ihr ein gutes Bild, wie unsre Verbandsarbeit in die Politik hineinwirkt, aber auch, wie sich die einzelnen politischen Vertreter zu den Vorgängen stellen, besonders, wenn sie die „Seiten“ - von der Opposition zur Regierungsverantwortung - gewechselt haben!! ☹

Doch wir wissen auch, es gibt noch viel zu tun! Und deshalb bleiben wir dran!

Übersicht unserer verbandspolitischen Arbeit als BLLV und Fachgruppe FöL für die Jahre 2020/21

 

 

Im Gespräch mit MdL Wolfgang Fackler

 
Zu einem der ersten Präsenzgespräche nach den Corona-Einschränkungen hatte MdL Wolfgang Fackler (CSU), Vorsitzender des Ausschusses für Angelegenheiten des Öffentlichen Dienstes und Stimmkreisabgeordneter für den Wahlbereich Donau-Ries, die Landesfachgruppenleitung der Förderlehrer im BLLV eingeladen, um sich über die Situation der Förderlehrer zu informieren.

An Themen mangelte es den BLLV Vertretern Jochen Fischer, Leiter der Landesfachgruppe Förderlehrer im BLLV, und Daniela Baumann, seine Stellvertreterin und Bezirksfachgruppenleiterin in Schwaben, nicht. Seit mehreren Jahren ist ein starker Rückgang der Gesamtzahl an Förderlehrkräften festzustellen. Waren es  im Jahr 2017 noch rund 1700 Förderlehrer in Bayern (Quelle:  Drucksache 17/24226) so gab es lt. den Zahlen des Kultusministeriums 2019 nur noch rund 1400 in Bayern. (Quelle: KMS Juli 2019). „Von diesem drastischen Rückgang ist der Regierungsbezirk Schwaben besonders betroffen!“ stellte Daniela Baumann fest. „Zudem gibt es an den Instituten wenige bis gar keine Bewerber aus diesem Regierungsbezirk“, ergänzte Jochen Fischer. „Alle Neubesetzungen der letzten Jahre in Schwaben kamen aus anderen Regionen und fast alle stellen spätestens nach der Anwärterzeit Rückversetzungsanträge oder quittieren gar den Dienst,“ fügte Daniela Baumann hinzu, “somit schwindet die Anzahl an Förderlehrkräften in Schwaben noch stärker, als in anderen Regionen.“ Sie führte auch an, dass sich der BLLV schon seit mehreren Jahren für ein zusätzliches Institut in Schwaben einsetzt, um diesem Prozess erfolgreich entgegen zu wirken. MdL Fackler zeigte sich verwundert, dass ihm das Kultusministerium auf seine jüngste Anfrage zwar mitteilte, dass eine ausreichende Versorgung mit Förderlehrkräften mit den aktuellen Ausbildungs­kontingenten gewährleistet sei, er aber jetzt anhand der tatsächlichen Zahlen feststellen muss, dass dem offenbar nicht so ist.

Text: Daniela Baumann
Foto: Markus Erdt

Förderung ist ein Grundrecht für jeden Schüler!

Liebe Leserinnen und Leser,

die Landesfachgruppe FöL im BllV versucht immer wieder, die Verantwortlichen im Kultusministerium davon zu überzeugen, dass die Hauptaufgabe und der Mehrwert der FöL genau darin besteht, individuelle und passgenaue Fördermaßnahmen für die Schüler mit Lern- und Leistungsdefiziten zu entwickeln und durchzuführen. Leider spielt das in den Planungen des KMs nur eine untergeordnete Rolle.

Lesen Sie mehr darüber in der neuen FöL-Info der Fachgruppe.

Herzliche Grüße
Daniela Baumann

Förderlehrkräfte wollen fördern

Neujahrsgruß

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein neues Kalenderjahr hat begonnen. Ich hoffe Sie alle konnten gesund die Feiertage genießen und sich etwas erholen. Für 2021 wünsche ich uns allen Gesundheit, die Rückkehr zur ersehnten Normalität und genug Ausdauer bis dahin.

Leider konnten wir wegen der Corona-Pandemie 2020 kein Treffen organisieren. Derzeit plane ich für Mitte Januar eine Onlinezusammenkunft/Fortbildung für uns Förderlehrkräfte. Ich werde Ihnen, sobald der Termin feststeht, rechtzeitig den Termin nennen.

Gerade in dieser ungewöhnlichen Zeit, in der der Lehrermangel und die Pandemie zusammentreffen, können Unsicherheiten auftreten und wir Förderlehrer werden falsch eingesetzt. WIR sollten nicht ausbaden, was an anderer Stelle falsch geplant und verbockt wurde! Deshalb möchte ich Sie auf die Remonstrationspflicht - § 36 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) aufmerksam machen. Dies bedeutet, dass Beamt*innen ihre Handlungen grundsätzlich auf deren Rechtmäßigkeit und auch Zweckmäßigkeit überprüfen müssen. Es ist heute noch nicht genau abzusehen, wie sich die Dinge für uns entwickeln werden. Allerdings haben wir es selbst in der Hand, ob wir uns entgegen der Dienstanweisung einsetzen lassen! Inzwischen kann man nicht mehr sagen, dass diese Situation an den Schulen überraschend kam.

Als Förderlehrer/in im BLLV können Sie auf eine verlässliche Rechtsabteilung zurückgreifen. Auf der Seite unserer Fachgruppe im BLLV finden Sie viele hilfreiche Informationen, die stets aktualisiert werden. Die Fachgruppe der Förderlehrer im BLLV ist aktiv und lässt nicht locker. Sehen Sie selbst unter https://www.bllv.de/bllv/organisation/fachgruppen/foerderlehrerinnen/foel-infos-nur-fuer-mitglieder/

Natürlich stehe ich Ihnen auch als Ansprechpartner zur Verfügung.

Mit den besten Wünschen
Daniela Baumann
Fachgruppenleitung BLLV Förderlehrer in Schwaben
Stellvertretende Landesfachgruppenleitung der Förderlehrkräfte im BLLV

 

Kein fachfremder Einsatz für Fach- und Förderlehrer

Immer wieder klagen Fachlehrer*innen und Förderlehrer*innen darüber, dass sie fachfremd eingesetzt werden. Hierzu hat das Ministerium im KMS vom 29.06.2020 klar Stellung bezogen: „Ein Einsatz von Fach- und Förderlehrern sowie von externem Personal außerhalb der eigenen Lehrbefähigung bzw. der vorgesehenen Aufgaben im bestehenden Beschäftigungsverhältnis ist auch weiterhin nicht möglich."

Die amtsangemessene Verwendung der Fach- und Förderlehrkräfte ergibt sich zwingend aus dem Beamtengesetz. Auch eine freiwillige Bereitschaftserklärung einer Fach- oder Förderlehrkraft, fachfremd verwendet zu werden, ist rechtlich nicht möglich.

Informationen Hans-Peter Etter, BLLV Rechtsabteilung, Stand Oktober 2020
Quelle: KMS vom 29.06.2020 III.4-BS7200.0/81/2

 

Interview mit Daniela Baumann, Leitung Fachgruppe Förderlehrer

 
Zur Person: Daniela Baumann, geb. 1975, verheiratet, Mutter von 3 Kindern, engagiert sich seit 2009 im BLLV. Seit 2017 ist sie Vorsitzende des KV Nördlingen und seit 2015 leitet sie die Fachgruppe Förderlehrer in Schwaben. Für die Fachgruppe Förderlehrer ist sie als Kassier- und Webmaster auf Landesebene tätig. Mit großem Engagement und Herzblut führt sie ihre vielfältigen Aufgaben im BLLV, für den BLLV und für die ihr anvertrauten Mitglieder aus.

Liebe Daniela, das Thema des Lehrertags im Oktober ist ja wie für dich, wie für deine Fachgruppe gemacht: Individualisierung und Differenzierung ist gleich Integration. Was fällt dir so ganz spontan zu diesem Thema des schwäbischen Lehrertags ein?

Die Förderung von Kindern, die auf Grund von diagnostizierten Schwächen ein Risiko tragen, in der Schule und evtl. im späteren Leben wenig erfolgreich zu sein, liegt mir sehr am Herzen. Ohne Hilfestellung bleiben manchen Schülern viele schulische, berufliche und private Lebenswege versperrt. Besonders als Förderlehrerin sehe ich meine Aufgabe darin, diesen Kindern die nötigen Lern-angebote zu geben und Lernerfolge zu ermöglichen.

Dieser Beruf ist ja speziell bayern-spezifisch. Würdest du dir wünschen, dass andere Bundesländer diesen Beruf auch in ihr Lehr- und Ausbildungsprogramm aufnehmen?

Unter den aktuellen Bedingungen kann ich mir das nicht wünschen! Mit der Er-höhung des Anteils der eigenverantwortlichen Unterrichtsstunden von 8 auf 10 im Rahmen der Notmaßnahmen und dem fortschreitenden Lehrermangel hat sich der Einsatz der Förderlehrerinnen und Förderlehrern gravierend verändert. Förderlehrkräfte müssen derzeit einen hohen Anteil ihrer unterrichtlichen Verpflichtung als „Lehrer“ in Aufgabenbereichen mit höherem Anforderungs- und Besoldungsniveau ableisten, ohne dafür einen Ausgleich zu erhalten. Bei den Teilzeitkräften kann diese Verpflichtung sogar bis zu 100 % der unterrichtlichen Verpflichtung umfassen, so dass sie ausschließlich als „Lehrer“ im Sinne des Art. 59 BayEuG unterrichten und nicht mehr als Förderlehrkräfte im Sinne des Art. 60 BayEuG tätig sind. Damit missbraucht das Kultusministerium unsere Berufsgruppe als „Lehrerersatz“. Alle rd. 1350 FöL zusammen ersetzen mit Besoldung A9 / A10 rd. 15.000 Lehrerstunden durch ihren Pflichtanteil im Lehrerbudget, das sind rd. 550 Lehrerplanstellen der Besoldungsgruppen A12 bis A14!

Unser Kultusminister Piazolo sichert immer wieder seine Unterstützung für den Erhalt der Ausbildungseinrichtungen für die Förderlehrer zu. Was sind weitere Wünsche von dir an unseren Kultusminister?

Dass das Kultusministerium endlich die Leistung und den Einsatz der Förderlehrerinnen und Förderlehrer angemessen honoriert. Förderlehrkräfte leisten mit ihrem Einsatz einen wichtigen Beitrag für Bildungsgerechtigkeit und Chancen-gleichheit! Dafür bedarf es auch einer konsequenten Umsetzung der Dienst-anweisung für Förderlehrkräfte vor Ort. Das würde ich mir derzeit besonders wünschen.

Du bist schon seit 25 Jahren als Förderlehrerin an verschiedenen Schulen tätig. Inzwischen das zweite Jahr an einer großen Grund- und Mittelschule. Was wünschst du dir ganz speziell vor Ort für die Schulen?

Ich würde mir wünschen, dass wir wieder individualisieren und differenzieren, eine bestimmte Gruppe von Kindern konstant und umfassend begleiten und fördern zu können, ohne Unterbrechung oder Ausfälle durch Fehleinsätze im Pflichtunterricht oder Vertretungen. Insgesamt ist mehr Personal für die Schulen nötig. Gerade in der aktuellen Lage kommen Lehrkräfte und Förderlehrkräfte durch die beiden Krisen – Lehrermangel und Corona – an ihr Limit. Es ist vieles zusätzlich zu leisten und das raubt die Zeit für Unterricht und die individuelle und differenzierte Förderung von Schülerinnen und Schülern. Wir müssen zwar aktuell damit leben, dass Hygienekonzepte unsere Arbeit wesentlich einschränken, aber alle Maßnahmen die zu einer Entlastung der Kolleginnen und Kollegen vor Ort beitragen, sind willkommen, weil damit wieder Kapazitäten für unsere eigentliche Arbeit mit den Schülern frei werden.

Der Förderlehrerberuf liegt in deiner Familie. Deine Mutter was schon als Förderlehrerin tätig und auch dein ältester Sohn interessiert sich für diese Fachrichtung. Was empfiehlst du unseren jungen Menschen, die sich für diese Berufswahl entscheiden möchten?

Vor einem Jahr hätte ich an dieser Stelle sicher eine andere Einschätzung abgegeben. Stets war ich von meiner Berufswahl überzeugt und habe es auch nie bereut. Doch durch die vom KM verursachten Veränderungen im Einsatz der Förderlehrerinnen und Förderlehrer fällt es mir aktuell schwer, für meinen Beruf zu werben.

Was möchtest du noch gerne loswerden und sagen?

Zusammen mit den anderen Mitgliedern der Fachgruppe Förderlehrer im BLLV werde ich mich weiter für unseren Beruf einsetzen, um die Situation der Förderlehrkräfte vor Ort wieder so zu verbessern, dass der Beruf der Förderlehrkraft an Attraktivität gewinnt. Sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Klassenlehrkräfte benötigen Unterstützung im schulischen Alltag. Die für Differenzierung und Individualisierung ausgebildeten Förderlehrkräfte dürfen nicht länger wie eine „hauseigenen Mobile Reserve“ des Kultusministeriums für eine verfehlte Personalpolitik ausgenutzt werden.

Das Interview führte Angelika Thome
Foto: Jürgen Thome

 

BLLV-PM Nr. 21 vom 18.11.2020: "BLLV fordert: Verbesserungen für Förderlehrkräfte umsetzen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie die kürzliche Umfrage bestätigt hat werden Förderlehrkräfte, aktuell noch mehr, falsch eingesetzt. Wir dürfen uns das nicht mehr gefallen lassen! Wie die aktuelle Pressemitteilung zeigt, unterstützt uns auch Simone Fleischmann in unserem Bestreben für bessere Arbeitsbedingungen.

Haltet durch und bleibt gesund!
Daniela Baumann
Leitung der Fachgruppe Förderlehrer in Schwaben

Ausführungsbestimmung für Förderlehrkräfte

Einen Überblick über die Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der Notmaßnahmen für Förderlehrkräfte erhalten Sie direkt auf den Seiten der Landesfachgruppe.

Aktionstag Förderlehrer

 

Stellungnahme der Fachgruppe Förderlehrer

Anbei können Sie die Stellungnahme der Landesfachgruppe Förderlehrer im BLLV, zur geplanten Stundenerhöhung der eigenverantwortlichen Stunden, herunterladen.

Forderungen der Landesfachgruppe FöL im BLLV zur Position der Förderlehrkräfte 2020

  • Erhöhung der bestehenden Ausbildungskapazitäten und mindestens ein zusätzliches Institut zur besseren regionalen Abdeckung
  • Verbesserung der beruflichen Perspektiven durch Weiterbildungsmöglichkeiten und zusätzliche Qualifikationsangebote für einen Stufenaufstieg
  • Förderlehrer müssen in die Planungen für multiprofessionelle Teams und Lehrertandems einbezogen werden
  • Eingliederung in den Art 59 BayEuG und Zuerkennung des Status „Lehrer“
  • Anerkennung von Vor- und Nachbereitungszeiten wie bei Lehrern und damit Abschaffung der Verwaltungszeit
  • Anhebung der Eingangsbesoldung und der funktionslosen Beförderung
  • ...

 

 

Fortbildung für Förderlehrer


Am 26. November 2018 fand die Fortbildungsveranstaltung des BLLV Schwaben für Förderlehrkräfte statt. Bereits ab 14.15 Uhr bewirteten Schüler der Mittelschule Gersthofen die ankommenden Teilnehmer im Eingangsbereich. Um 15.00 Uhr begann Jochen Fischer, der Leiter der Landesfachgruppe Förderlehrer, mit einem Überblick über Neuigkeiten die uns Förderlehrkräfte betreffen. Nach einem gemeinsamen Austausch stellte er anschließend noch sehr praxisbezogen seine Tablets im Förderunterricht vor.

Text und Bild: Daniela Baumann

 

Newsletter der Fachgruppe Förderlehrer im BLLV - September 2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Schuljahr hat begonnen. Ich hoffe Sie sind gut erholt und mit besten Arbeitsbedingungen gestartet. Zum 1. November 2018 können wieder Beförderungen von Förderlehrern/-innen nach BesGr. A10 vorgenommen werden. Nähere Informationen dazu hat die BLLV Abteilung - Dienstrecht und Besoldung - für Sie zusammen gestellt. Sollten Sie dennoch Fragen dazu haben, können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus freue ich mich Ihnen den INFO-BRIEF 1/2018 der Landesfachgruppe vorstellen zu können. Unser Vorsitzender der BLLV-Landesfachgruppe, Herr Fischer, hat sich auch bereit erklärt im November zu uns nach Augsburg zu kommen. Sobald die Planungen abgeschlossen sind, erhalten Sie eine detaillierte Einladung mit weiteren Informationen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Baumann


  

Newsletter der Fachgruppe Förderlehrer im BLLV - Mai 2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielleicht haben Sie in den letzten Tagen die Unterschriftenaktion der KEG „Sind Förderlehrer wirklich Lehrer?“ an Ihrer Schule entdeckt. Zu dieser Aktion möchte sich die Fachgruppe Förderlehrer im Bayerischen Lehrer - und Lehrerinnenverband (BLLV) wie folgt äußern:

Zunächst begrüßen wir als BLLV - Fachgruppe grundsätzlich Aktionen, die Verbesserungen in unserem dienstlichen Alltag zum Ziel haben. Unbestritten ist auch, dass Förderlehrer ein hohes Maß an Kompetenz - auch im Fachbereich „Deutsch als Zweitsprache“ - vorweisen können.

Die Frage, ob Förderlehrer auch Lehrer sind, kann aber nicht einfach durch die Zugehörigkeit zum Artikel 59 BayEUG beantwortet werden. Ausschlaggebend hierfür ist einzig und allein die Form der Ausbildung, der Prüfung und der damit verbundenen Zuerkennung einer Lehrbefähigung. Die Ausbildung zum Förderlehrer unterscheidet sich hier aber wesentlich von der Lehrerausbildung. In der Ausbildung der Förderlehrer ist und war noch nie die Zuerkennung einer Lehrbefähigung vorgesehen. Deshalb müsste primär die Ausbildung grundlegend geändert werden. Dies erscheint aber nach derzeitigem Stand mehr als unrealistisch.

Das mit der Unterschriftenaktion angestrebte Ziel der Legalisierung des eigenständigen Unterrichts im Fachbereich DaZ und der Benotung durch Förderlehrer im Fachbereich DaZ ist also auf keinen Fall über die dargelegte Argumentation zu erreichen, sondern nur durch geänderte Ausbildungs- und Prüfungsmodalitäten und die Zuerkennung einer Lehrbefähigung im Fachbereich DaZ.

Förderlehrer haben eine Dienstanweisung, in der ganz klar die Aufgaben des Förderlehrers beschrieben sind! Neben der Unterstützung des Unterrichts durch Mitwirkung in einer direkten oder indirekten Kooperation (Differenzierungsstunden) kann die Förderlehrkraft auch selbstständig und eigenverantwortlich unterrichtliche Aufgaben übernehmen (eigenverantwortlichen Stunden). Darunter fällt auch die Förderung (= förderlehrerspezifische Tätigkeiten ) von Schülerinnen und Schülern im Bereich Deutsch als Zwei tsprache (§ 29 GrSO und § 38 MSO) im Rahmen des Deutsch-Förderunterrichts.

 

Information der BLLV-Abteilung Dienstrecht und Besoldung zur Notengebung - Feb. 2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat zu einer Anfrage, ob Förderlehrer und Förderlehrerinnen (insbesondere auch im Hinblick auf die Kurse Deutsch als Zweitsprache) auch Noten vergeben dürfen, folgende Antwort übermittelt:

„Förderlehrkräfte unterstützen Klassen und Gruppen als kooperative Lernbegleitung. Dabei gestalten sie die übernommenen unterrichtlichen Aufgaben auf der Grund lage von Lernstandsanalysen der Kooperationslehrkraft und daraus entwickelten Förderplänen selbstständig. Die Gesamtplanung und Verantwortung für die didaktisch-methodische Umsetzung des Lehrplans liegt jedoch ausschließlich bei den (Klassen-)Lehrkräften. Die unterstützenden Maßnahmen und die inhaltlichen Themen sind von den Förderlehrkräften stets mit den Grund- bzw. Mittelschullehrkräften abzusprechen.

Es trifft daher zu, dass die Benotung Lehrkräften und Fachlehrkräften vorbehalten ist. Förderlehrkräfte hingegen wirken unterstützend im Rahmen von förderl ehrerspezifischen Tätigkeiten. Die Aufgaben der Förderlehrkräfte sind in Art. 60 Abs. 1 BayEUG wie folgt beschrieben:

Die Förderlehrerin bzw. der Förderlehrer unterstützt den Unterricht und trägt durch die Arbeit mit Schülergruppen zur Sicherung des Unterrichtserfolgs bei. Sie bzw. er nimmt besondere Aufgaben der Betreuung von Schülerinnen und Schülern selbstständig und eigenverantwortlich wahr und wirkt bei sonstigen Schulveranstaltungen und Verwaltungstätigkeiten mit.

Konkretisiert wird diese Aussage in der KMBek. vom 23.0 9.2014, Az.: III.3-BP7035-4b.123 050, „Einsatz von Förderlehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen“. Demnach können Förderlehrkräfte selbstständig und eigenverantwortlich unterrichtliche Aufgaben übernehmen. Für den selbstständigen und eigenverantwortlichen Einsatz an Grund- und Mittelschulen kommen in Frage:

  • Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens oder mit besonderem Förderbedarf (§ 27 Abs. 6 GrSO und § 36 Abs. 9 MSO)
  • Förderung (förderlehrerspezifische Tätigkeiten) von Schülerinnen und Schülern im Bereich Deutsch als Zweitsprache (§ 29 GrSO und § 38 MSO)
  • Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler mit deutscher Muttersprache
  • Leitung von Arbeitsgemeinschaften gemäß Nr. 7 der Bestimmungen zur Stundentafel der Grundschule (§ 33 Abs. 1 GrSO) sowie Nr. 4 der Stundentafel für die Mittelschule (§ 42 Abs. 1 MSO)
  • Erteilung von differenziertem Sportunterricht sowie Schwimmunterricht im Rahmen des Basisportunterrichts. Die dafür notwendigen und eigens geregelten Voraussetzungen müssen gegeben sein. Das Erbringen dieser Voraussetzungen ist eine freiwillige Leistung der Förderlehrkraft.

Beim Einsatz der Förderlehrkraft kommt der Kooperationslehrkraft besondere Bedeutung zu, da sie für den Einsatz der Förderlehrkraft in ihrer Klasse verantwortlich ist. Sie legt in Absprache mit der Förderlehrkraft Ziel und Form der Zusammenarbeit fest, bespricht diese rechtzeitig mit der Förderlehrkraft und stellt ihr alle notwendigen Informationen, insbesondere zum Lernstand der Schülerinnen und Schüler, zur Verfügung. In Fragen der Notengebung liegt die Verantwortung bei der Kooperationslehrkraft. Daraus ergibt sich, dass Förderlehrkräfte keine Noten geben und auch nicht bei Abschlussprüfungen mitwirken (keine bewertenden Korrekturarbeiten und keine Abnahme von mündli chen Prüfungen) dürfen.

Der von Ihnen konkret angesprochene Bereich „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ wird zudem im regulären Studiengang für das Lehramt an Grundschulen bzw. Mittelschulen an den Universitäten angeboten. Damit ist zusammen mit den Grund- und Mittelschullehrkräften genügend qualifiziertes Personal für den eigenverantwortlichen Unterricht, d. h. auch zur Notengebung im Bereich DaZ, im System. Die unterstützende Funktion der Förderlehrer soll daher beibehalten bleiben."