Der Personalrat

Die Personalvertretungen sind die unerlässliche Schnittstelle zwischen den Beschäftigten und ihrer Dienststelle. Im Austausch mit dem Dienstherrn sorgen sie dafür, dass alle in der Dienststelle tätigen Personen bei allen relevanten Vorgängen nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Personalvertretungen haben darüber zu wachen, dass alle zugunsten der Beschäftigten geltenden Regelungen eingehalten werden und sich außerdem - so bestimmt es das Gesetz - an nahezu allen Angelegenheiten beteiligt, die unser berufliches Dasein und Fortkommen beeinflussen. Bleichzeitig sind sie wertvolle Anlaufstelle und Ratgeber in allen Fragen, die der Berufsalltag für den Einzelnen mit sich bringen kann.