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Was man wissen muss

HJuAV - So wählst du richtig

Du erhältst vom Wahlvorstand einen Stimmzettel, auf dem zwei Listen sind. Als BLLV-Mitglied kreuzt du als Erstes die Liste BLLV an und kannst dann deine 7 Stimmen auch einzeln vergeben. Du kannst kumulieren und einer Person bis zu drei Stimmen geben.

Wenn du allerdings mehr als 7 Stimmen vergibst, wird der Stimmzettel ungültig. Und: Bei Personalratswahlen darf man nicht panaschieren, muss also innerhalb einer Liste bleiben, sonst wird der Stimmzettel auch ungültig.