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Anrechnungsstunde ab zwei Schulstandorten

BLLV erreicht Entlastung für FöL

Sämtliche Förderlehrkräfte, die an mehr als einem Schulstandort unterrichten und aufgrund des bisher begrenzten Anrechnungsstundenkontingents noch nicht berücksichtigt wurden, erhalten ab dem Schuljahr 2021/2022 eine Anrechnungsstunde.

Dabei gelten Außenstellen von Schulen auch als ein eigener Schulstandort. 

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