Dabei gelten Außenstellen von Schulen auch als ein eigener Schulstandort.
Anrechnungsstunde ab zwei Schulstandorten
BLLV erreicht Entlastung für FöL
Sämtliche Förderlehrkräfte, die an mehr als einem Schulstandort unterrichten und aufgrund des bisher begrenzten Anrechnungsstundenkontingents noch nicht berücksichtigt wurden, erhalten ab dem Schuljahr 2021/2022 eine Anrechnungsstunde.