- Direktabrechnung von Krankenhausrechnungen möglich
Krankenhausrechnungen können zwischen Krankenhaus und Beihilfestelle direkt abgerechnet werden, sofern der Beihilfeberechtigte dies wünscht, die Beihilfestelle der Direktabrechnung zustimmt und das Krankenhaus der Rahmenvereinbarung zwischen der DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft) und dem BMI (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) beigetreten ist. - Brillen und sonstige Sehhilfen
Bei einer Erstanschaffung mit augenärztlicher Verordnung in Schriftform und mit Refraktionsbestimmung bei erneuter Beschaffung sind Sehhilfen einschließlich Handwerksleistung, jedoch ohne Brillenfassung, mit Höchstbeträgen von 31 € bis zu 92,50 € beihilfefähig. - Grenzbetrag von 200 € für die Einreichung ist abgeschafft
- Mitarbeiterportal Bayern
Nach der erfolgreichen Registrierung im „Mitarbeiterportal Bayern“ können Anträge auf Beihilfe jetzt elektronisch ausgefüllt und Vorbelegungen gespeichert werden. Ferner steht eine Selbstauskunft über den Bearbeitungsstand der eingereichten Beihilfeanträge zur Verfügung. www.mitarbeiterportal.bayern.de
Zudem sind Bezügemitteilungen und weitere bezügerelevante Schreiben abrufbar.
Detailliertere Informationen finden Sie im Merkblatt „Was Sie unbedingt über Beihilfe wissen sollten!“ auf der Homepage des BLLV.
Mit kollegialen Grüßen
Markus Rehle
Leiter Abteilung Dienstrecht und Besoldung Schwaben